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AGB´s
I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere
Verträge, Lieferungen und sonstigen Leitungen einschließlich
Beratungsleistungen, Auskünfte u. ä.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen,
Preislisten enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen,
technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind
unverbindlich, sofern wir sie nicht als verbindlich bezeichnen.
3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer
Verkaufsangestellten bedürfen, um wirksam zu sein, unserer
schriftlichen Bestätigung.
II. Lieferungen
Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir
haben eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben.
Geraten wir in Verzug, so muß uns der Kunde eine zweiwöchige
Nachfrist setzen, bevor er Rücktritts-/Schadensersatzrechte geltend
machen kann. Etwaige Schadensersatzansprüche beschränken sich auf
höchstens 10% des Wertes der zu liefernden Ware, es sei denn, wir
haften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend. Für auf
Verschulden unserer Lieferanten beruhende verspätete oder nicht
erfolgte Lieferung können wir nicht einstehen.
III. Zahlung
Der Kaufpreis ist - wenn nicht Ratenzahlung vereinbart ist - nach
Erhalt der Rechnung ohne Skontoabzug fällig. Schecks nehmen wir nur
unter Vorlage der gültigen Euro-Scheckkarte auf höchstens Euro 200,-
ausgestellt entgegen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug,
können wir Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für
Überziehungskredite berechnen, mindestens aber 3% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich
Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten
wir uns vor.
IV. Ratenkäufe
Bei Ratenkäufen, die dem Abzahlungsgesetz unterliegen, wird die
Restschuld des Kaufpreises insgesamt fällig, wenn der Kunde mit
mindestens 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise
in Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist,
mindestens 10% des Kauf-preises ausmacht. Wir sind für diesen Fall
auch berechtigt, die verkaufte Ware an uns zu nehmen und für deren
Gebrauchsüberlassung bzw. Nutzung angemessenen Wertersatz unter
Berücksichtigung der eingetretenen Wertminderung zu fordern.
weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
V. Gewährleistung
1. Für die von uns verkauften Waren leisten wir 24 Monate lang
Gewähr. Wir bessern alle die jenigen Teile aus oder liefern sie nach
unserer Wahl neu, die innerhalb der Gewährleistungs- pflicht infolge
eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in
Ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Ist auch nach
dreimaliger Nachbesserung der beanstandete Fehler an dem Gerät nicht
be- seitigt, kann der Kunde entweder ein neues Gerät, Herabsetzung
des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen;
entsprechendes gilt, wenn wir uns zu einer Werkleistung verpflichtet
haben.
2. Unsere Gewährleistung steht unter folgenden Voraussetzungen:
a) Offensichtliche Fehler der verkauften Ware muß uns der Kunde
unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Lieferung des Gegenstandes
melden; sonst entfallen insoweit die Gewähr- leistungsansprüche.
b) Unsere Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst
oder durch Dritte Eingriffe an dem gelieferten Gegenstand vor nimmt.
c) Ausgeschlossen von der Garantie sind: Fehler, die durch
Beschädigungen, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den
Kunden verursacht wurden; Einstellungsarbeiten, schlechte
Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder
mangelhafte Antenne, Schäden durch höhere Gewalt, Mängel durch
Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile, verminderte
Qualität durch verschmutzte Magnetköpfe.
3. Für als gebraucht verkaufte Geräte (Gelegenheiten) leisten wir
keine Gewähr.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Waren bleiben unser Eigentum bis zur Er- füllung sämtlicher
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der
künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch als
gleichzeitig oder später abschlossenen Verträgen.
2. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt,
wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage
nicht erfüllt. Wir sind dann berechtigt, die verkaufte Ware an uns
zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen
Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber durch freihändigen Verkauf
oder im Wege der Versteigerung best- möglich zu verwerten. Der
Verwertungserlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten auf seine
Verbindlichkeiten angerechnet, ein etwaiger Überschuß an ihn
ausgezahlt. Die vor- stehenden Regelungen gelten nicht, soweit das
Abzahlungsgeschäft eingreift.
3. Solange der verkaufte Gegenstand noch in unserem Eigentum steht,
darf er weder weiter- veräußert, vermischt, verliehen, verschenkt
noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Dritten in Reparatur
gegeben werden. Von einem Dieb- stahl, einer Pfändung oder jeder
anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Kunde
unverzüglich zu benachrichtigen.
VII. Reparaturen
1. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als
verbindlich bezeichnet sind.
2. Die Kosten des Voranschlages sind zu vergüten, wenn die Reparatur
nicht in Auftrag gegeben wird.
3. Reparaturaufträge ohne eindeutige Mängelangabe werden wir
möglichst nur nach schriftlicher oder (fern-)mündlicher Rücksprache
mit dem Kunden ausführen. Sollte eine Rücksprache ausnahmsweise
nicht möglich sein, führen wir die Reparatur insoweit durch, als
dies in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des Gegenstandes
steht; die Untersuchungskosten gehen dabei auf jeden Fall zu Lasten
des Kunden.
VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzungen
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug,
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei
Vertragsschluß, uner laubter Handlung - auch soweit solche Ansprüche
im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen -
werden, soweit rechtlich zulässig; ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns oder durch einen unserer
Erfüllungsgehilfen.
2. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund,
verjähren, spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrenübergang auf den
Kunden.
lX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 4692 ; Geschäftsführer: Gündüz Tubay
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