Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leitungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte u. ä.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern wir sie nicht als verbindlich bezeichnen.
3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten bedürfen, um wirksam zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Lieferungen
Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir haben eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben. Geraten wir in Verzug, so muß uns der Kunde eine zweiwöchige Nachfrist setzen, bevor er Rücktritts-/Schadensersatzrechte geltend machen kann. Etwaige Schadensersatzansprüche beschränken sich auf höchstens 10% des Wertes der zu liefernden Ware, es sei denn, wir haften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend. Für auf Verschulden unserer Lieferanten beruhende verspätete oder nicht erfolgte Lieferung können wir nicht einstehen.

III. Zahlung
Der Kaufpreis ist - wenn nicht Ratenzahlung vereinbart ist - nach Erhalt der Rechnung ohne Skontoabzug fällig. Schecks nehmen wir nur unter Vorlage der gültigen Euro-Scheckkarte auf höchstens Euro 200,- ausgestellt entgegen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, können wir Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite berechnen, mindestens aber 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

IV. Ratenkäufe
Bei Ratenkäufen, die dem Abzahlungsgesetz unterliegen, wird die Restschuld des Kaufpreises insgesamt fällig, wenn der Kunde mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 10% des Kauf-preises ausmacht. Wir sind für diesen Fall auch berechtigt, die verkaufte Ware an uns zu nehmen und für deren Gebrauchsüberlassung bzw. Nutzung angemessenen Wertersatz unter Berücksichtigung der eingetretenen Wertminderung zu fordern. weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

V. Gewährleistung
1. Für die von uns verkauften Waren leisten wir 24 Monate lang Gewähr. Wir bessern alle die jenigen Teile aus oder liefern sie nach unserer Wahl neu, die innerhalb der Gewährleistungs- pflicht infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in Ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Ist auch nach dreimaliger Nachbesserung der beanstandete Fehler an dem Gerät nicht be- seitigt, kann der Kunde entweder ein neues Gerät, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; entsprechendes gilt, wenn wir uns zu einer Werkleistung verpflichtet haben.

2. Unsere Gewährleistung steht unter folgenden Voraussetzungen:
a) Offensichtliche Fehler der verkauften Ware muß uns der Kunde unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Lieferung des Gegenstandes melden; sonst entfallen insoweit die Gewähr- leistungsansprüche.
b) Unsere Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Eingriffe an dem gelieferten Gegenstand vor nimmt.
c) Ausgeschlossen von der Garantie sind: Fehler, die durch Beschädigungen, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht wurden; Einstellungsarbeiten, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antenne, Schäden durch höhere Gewalt, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile, verminderte Qualität durch verschmutzte Magnetköpfe.

3. Für als gebraucht verkaufte Geräte (Gelegenheiten) leisten wir keine Gewähr.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Waren bleiben unser Eigentum bis zur Er- füllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch als gleichzeitig oder später abschlossenen Verträgen.

2. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. Wir sind dann berechtigt, die verkaufte Ware an uns zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung best- möglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet, ein etwaiger Überschuß an ihn ausgezahlt. Die vor- stehenden Regelungen gelten nicht, soweit das Abzahlungsgeschäft eingreift.

3. Solange der verkaufte Gegenstand noch in unserem Eigentum steht, darf er weder weiter- veräußert, vermischt, verliehen, verschenkt noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Von einem Dieb- stahl, einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

VII. Reparaturen
1. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Die Kosten des Voranschlages sind zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.

3. Reparaturaufträge ohne eindeutige Mängelangabe werden wir möglichst nur nach schriftlicher oder (fern-)mündlicher Rücksprache mit dem Kunden ausführen. Sollte eine Rücksprache ausnahmsweise nicht möglich sein, führen wir die Reparatur insoweit durch, als dies in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des Gegenstandes steht; die Untersuchungskosten gehen dabei auf jeden Fall zu Lasten des Kunden.

VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzungen
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluß, uner laubter Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen - werden, soweit rechtlich zulässig; ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder durch einen unserer Erfüllungsgehilfen.

2. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren, spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrenübergang auf den Kunden.

lX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens. Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 4692 ; Geschäftsführer: Gündüz Tubay